Volksschule

Peter

Rosegger

Trofaiach

Hausordnung

Unsere Hausordnung soll Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten sein. Unsere Schule bietet dir alle Möglichkeiten, dich frei zu entfalten und nach deinen Fähigkeiten mit Freude zu lernen. Das funktioniert aber nur, wenn du Regeln einhältst und bereit bist, dich in die Gemeinschaft einzufügen.

 

  Allgemeines

  • Ich bin stets höflich, hilfsbereit und grüße freundlich.

  • Auf meine Mitschüler:innen nehme ich Rücksicht. Schimpfwörter verwende ich nicht.

  • Bei einem Problem, das ich nicht selbst lösen kann, bitte ich die Klassenlehrer:in um Hilfe.

  Unterricht

  • Zum Unterricht erscheine ich pünktlich. Meine Schulsachen sind stets in Ordnung.

  • Vergessenes bringe ich rasch nach! Lernmaterialien und Spielgeräte behandle ich sorgsam.

  • Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, darf ich nicht mit in die Schule nehmen.

  • Auch mein Handy/meine Smartwatch bleibt zu Hause! In Notfällen darf ich in der Direktion das Telefon benützen.

  • Wenn ich unbedingt ein Handy/eine Smartwatch brauche, muss es ausgeschaltet in der Schultasche bleiben!

  • Die Lehrer:innen und die Schulleitung übernehmen keine Haftung.

  Ordnung und Sauberkeit

  • Im Schulhaus trage ich Hausschuhe.

  • Auch ich bin für die Sauberkeit im Schulhaus verantwortlich.

  • Die Toilette ist kein Spielplatz und ich hinterlasse sie stets sauber.

  • Ich trenne meinen Müll sorgfältig und lasse nirgends Abfälle liegen.

  • Kaugummi und Glasflaschen sind für mich im Schulbereich verboten.

  • Ich beschädige nichts mutwillig und beschmiere weder Tische, Sessel noch Wände.

  Unterrichtsfreie Zeit

  • Frühaufsicht von 07:00 - 07:35 Uhr (bei Bedarf)

  • Wenn Kinder nicht zur Frühaufsicht erscheinen, wird keine Haftung übernommen.

  • Einlass in das Schulgebäude ist 7:35 Uhr.

  • Meine Eltern tragen die Verantwortung für den Schulweg und den Aufenthalt vor dem Schulhaus.

  • Für Schüler:innen, die aufgrund ungünstiger Verkehrsbedingungen frühzeitig zur Schule kommen, ist der Zutritt ins Schulhaus gestattet.

  • Sollten sich die Kinder nicht an Regeln halten können, besteht die Möglichkeit die Schüler:innen aus der Frühaufsicht auszuschließen.

  Konsequenzen

  • Ich muss mich entschuldigen.

  • Meine Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Schule gebeten.

  • Von mir verursachte Verunreinigungen muss ich beseitigen.

  • Bei mutwilliger Beschädigung eines schulischen Gegenstandes müssen meine Eltern für den Schaden aufkommen.

  Von den Eltern wünschen wir uns

  • Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung am Schulleben.

  • Die Eltern sollen ihre Kinder nicht ins Schulhaus begleiten.

  • Krankheit, Verspätungen und Versäumnisse werden der Schule zeitgerecht mitgeteilt.

  • Der Zutritt zur Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schüler:innen, Lehrer:innen und Angestellten gestattet.

  • Ausnahmen bilden Notfälle, besondere Veranstaltungen und Termine, die mit Lehrer:innen oder der Schulleitung vereinbart wurden.

 


Bei Nichtbeachtung der Hausordnung, habe ich mit Konsequenzen zu rechnen  -  Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag

Peter Rosegger VS Trofaiach | Roseggergasse 18 | 8793 Trofaiach| Tel: +43(0)3847-2420 200 | E-Mail: vs.peter.rosegger@prvs-trofaiach.at