Volksschule

Peter

Rosegger

Trofaiach

Hausordnung der peter rosegger volksschule trofaiach

Verhaltensvereinbarungen sind Teil der Hausordnung

Unsere Hausordnung soll Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten (Lernen) sein. Die Peter Rosegger Volksschule bietet dir alle Möglichkeiten, dich frei zu entfalten und nach deinen Fähigkeiten mit Freude zu lernen. Das funktioniert aber nur, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Grundlage für die Hausordnung ist das Schulunterrichtsgesetz; darüber hinaus sind folgende Punkte Voraussetzung für ein gutes Schulklima

 

  Allgemeines

  • Ich bin stets höflich, hilfsbereit und grüße freundlich.

  • Auf meine Mitschüler:innen nehme ich Rücksicht.

  • Schimpfwörter verwende ich keine, weil auch ich nicht beschimpft werden möchte.

  • Bei einem Problem, das ich nicht selbst lösen kann, bitte ich die meine/meinen Klassenlehrer:in um Hilfe.

  Unterricht

  • Zum Unterricht erscheine ich pünktlich.

  • Meine Schulsachen sind stets in Ordnung, Vergessenes bringe ich rasch nach.

  • Lernmaterialien und Spielgeräte behandle ich sorgsam.

  • Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, darf ich nicht mit in die Schule nehmen.

  • Auch mein Handy/Smartwatch muss zu Hause bleiben! In Notfällen darf ich in der Direktion das Telefon benützen.Wenn ich unbedingt ein Handy für den Heimweg brauche, muss es ausgeschaltet in der Schultasche bleiben!( es wird keine Haftung von Seiten der Schule/Lehrer:innen übernommen)

  Ordnung und Sauberkeit

 

  • Auch ich bin für die Sauberkeit im Schulhaus verantwortlich.

  • Die Toilette ist kein Spielplatz und ich hinterlasse sie sauber.

  • Ich trenne meinen Müll sorgfältig und lasse nirgends Abfälle liegen.

  • Kaugummi und Glasflaschen sind für mich im gesamten Schulbereich verboten.

  • Im Schulhaus trage ich Hausschuhe

  • Damit ich mich in der Schule wohl fühle, werdeich nichts beschädigen, keine Bänke und Wände beschmieren.

  Unterrichtsfreie Zeit

  • Meine Eltern tragen die Verantwortung für den Schulweg und den Aufenthalt vor dem Schulhaus.

  • Der Parkplatz im Schulhof ist eine Gefahrenquelle. Ich weiche dieser Gefahrenquelle über den Fliederweg oder dem Hauptplatz aus.

  • Einlass in das Schulgebäude ist 7:35 Uhr

  • Für Schüler:innen, die aufgrund ungünstiger Verkehrsbedingungen oder der Arbeitszeit der Arbeitszeit der Eltern, frühzeitig zur Schule kommen, ist der Zutritt ins Schulhaus gestattet. Sie werden bis auf weiteres von einer anwesenden Lehrperson beaufsichtigt. (Beaufsichtigung von 7:00 Uhr bis 7:30 Uhr). Ich darf nur mit einem gültigen Ausweis zur Frühaufsicht erscheinen. Sollte mir das nicht zuzumuten sein, muss mich eine erziehungsberechtigte Person in die Garderobe begeleiten und anschließend der Aufsichtsperson übergeben. Meine Eltern sind verantwortlich, dass ich, wenn ich zur Frühaufsicht angemeldet bin, diese auch besuche. Sollte ich das nicht tun, tragen meine Eltern die volle Verantwortung und die Aufsichtsperson trägt keine Haftung. Wenn ich mich nicht benehmen kann, kann es passieren, dass ich die Frühaufsicht nicht mehr in Anspruch nehmen darf!

  Entlassung

  • Ich werde von meinem/meiner Lehrer:in oder Freizeitpädagog:in nach dem Unterricht außerhalb des Schulhofes entlassen. Ich habe sofort den Heimweg anzutreten. Ein Spielen im Schulhof, nach der Entlassung, ist nicht erlaubt.

  Wenn ich mich wiederholt nicht an Punkte der Hausordnung oder nicht an die Anordnung der Lehrperson halte, habe ich je
      nach Vorfall mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • Ich muss mich entschuldigen.

  • Meine Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Schule gebeten.

  • Von mir verursachte Verunreinigungen muss ich beseitigen.

  • Bei mutwilliger Beschädigung eines schulischen Gegenstandes müssen meine Eltern für den Schaden aufkommen.

  Von unseren Eltern wünschen wir uns:

  • Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag.

  • Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben.

  • Verspätungen und Versäumnisse werden vor Unterrichtsbeginn der Schule mitgeteilt.

  • Der Zutritt zur Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schüler:innen, Lehrer:innen und Angestellten gestattet. Ausnahmen bilden Notfälle, besondere Veranstaltungen und Termine (Sprechstunden), die mit Lehrer:innen oder der Schulleitung vereinbart wurden. (Die Eingänge sind versperrt!)

 

 
Peter Rosegger VS Trofaiach | Roseggergasse 18 | 8793 Trofaiach| Tel: +43(0)3847-2420 200 | E-Mail: vs.peter.rosegger@prvs-trofaiach.at