Unsere Hausordnung soll Grundlage für ein
friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten (Lernen) sein. Die
Peter Rosegger Volksschule bietet dir alle Möglichkeiten, dich frei zu
entfalten und nach deinen Fähigkeiten mit Freude zu lernen. Das funktioniert
aber nur, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Grundlage für die
Hausordnung ist das Schulunterrichtsgesetz; darüber hinaus sind folgende
Punkte Voraussetzung für ein gutes Schulklima
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Allgemeines
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Ich bin stets höflich,
hilfsbereit und grüße freundlich.
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Auf meine Mitschüler:innen nehme ich
Rücksicht.
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Schimpfwörter verwende ich keine,
weil auch ich nicht beschimpft werden möchte.
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Bei einem Problem, das ich
nicht selbst lösen kann, bitte ich die meine/meinen Klassenlehrer:in um Hilfe.
Unterricht
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Zum Unterricht erscheine ich
pünktlich.
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Meine Schulsachen sind stets in Ordnung,
Vergessenes bringe ich rasch nach.
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Lernmaterialien und Spielgeräte behandle ich sorgsam.
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Gegenstände, die die
Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, darf ich nicht mit in die
Schule nehmen.
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Auch mein Handy/Smartwatch muss zu Hause bleiben! In Notfällen darf ich in der
Direktion das Telefon benützen.Wenn ich unbedingt ein Handy für den Heimweg
brauche, muss es ausgeschaltet in der Schultasche bleiben!( es wird keine
Haftung von Seiten der Schule/Lehrer:innen übernommen)
Ordnung und Sauberkeit
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Auch ich bin für die Sauberkeit im Schulhaus
verantwortlich.
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Die Toilette ist kein Spielplatz und ich hinterlasse sie
sauber.
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Ich trenne meinen Müll sorgfältig und lasse nirgends Abfälle liegen.
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Kaugummi und Glasflaschen sind
für mich im gesamten Schulbereich verboten.
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Im Schulhaus trage ich
Hausschuhe
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Damit ich mich in der
Schule wohl fühle, werdeich nichts beschädigen, keine Bänke und Wände
beschmieren.
Unterrichtsfreie Zeit
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Meine Eltern tragen die Verantwortung für den
Schulweg und den Aufenthalt vor dem Schulhaus.
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Der Parkplatz im Schulhof
ist eine Gefahrenquelle. Ich weiche dieser Gefahrenquelle über den
Fliederweg oder dem Hauptplatz aus.
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Einlass in das
Schulgebäude ist 7:35 Uhr
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Für Schüler:innen, die
aufgrund ungünstiger Verkehrsbedingungen oder der Arbeitszeit der
Arbeitszeit der Eltern, frühzeitig zur Schule kommen, ist der Zutritt ins
Schulhaus gestattet. Sie werden bis auf weiteres von einer anwesenden
Lehrperson beaufsichtigt. (Beaufsichtigung von 7:00 Uhr bis 7:30 Uhr). Ich
darf nur mit einem gültigen Ausweis zur Frühaufsicht erscheinen. Sollte mir
das nicht zuzumuten sein, muss mich eine erziehungsberechtigte Person in die
Garderobe begeleiten und anschließend der Aufsichtsperson übergeben. Meine
Eltern sind verantwortlich, dass ich, wenn ich zur Frühaufsicht angemeldet
bin, diese auch besuche. Sollte ich das nicht tun, tragen meine Eltern die
volle Verantwortung und die Aufsichtsperson trägt keine Haftung. Wenn ich
mich nicht benehmen kann, kann es passieren, dass ich die Frühaufsicht nicht
mehr in Anspruch nehmen darf!
Entlassung
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Ich
werde von meinem/meiner Lehrer:in oder
Freizeitpädagog:in nach dem Unterricht außerhalb des Schulhofes entlassen. Ich
habe sofort den Heimweg anzutreten. Ein Spielen im Schulhof, nach der
Entlassung, ist nicht erlaubt.
Wenn ich mich wiederholt nicht an Punkte der Hausordnung oder nicht an die
Anordnung der Lehrperson halte, habe ich je
nach Vorfall mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
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Ich muss mich entschuldigen.
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Meine
Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Schule gebeten.
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Von mir
verursachte Verunreinigungen muss ich beseitigen.
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Bei mutwilliger Beschädigung
eines schulischen Gegenstandes müssen meine Eltern für den Schaden aufkommen.
Von unseren Eltern wünschen wir uns:
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Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen
Erziehungs- und Bildungsauftrag.
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Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung der
Eltern am Schulleben.
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Verspätungen und Versäumnisse werden vor Unterrichtsbeginn der Schule mitgeteilt.
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Der
Zutritt zur Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur
den Schüler:innen, Lehrer:innen und Angestellten gestattet. Ausnahmen bilden
Notfälle, besondere Veranstaltungen und Termine (Sprechstunden), die mit
Lehrer:innen oder der Schulleitung vereinbart wurden. (Die Eingänge sind
versperrt!)
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