Volksschule

Peter

Rosegger

Trofaiach

Unterricht

 Unterrichtszeiten
 1.Stunde 07:50 - 08:40 Uhr     6.Stunde 12:40 - 13:30 Uhr
 2.Stunde 08:45 - 09:35 Uhr     7.Stunde 13:30 - 14:20 Uhr
 3.Stunde 09:50 - 10:40 Uhr     8.Stunde 14:20 - 15:10 Uhr
 4.Stunde 10:50 - 11:40 Uhr     9.Stunde 15:10 - 16:00 Uhr
 5.Stunde 11:50 - 12:40 Uhr

 

Stundentafel der Vorschulstufe
 

 Verbindliche Übungen

Wochenstunden

Religion 

2,0

Sachbegegnung 

1,5

Verkehrserziehung

0,5

Sprache und Sprechen

3,5

Mathematische Früherziehung 

1,5

Singen und Musizieren

1,5

Bildnerisches Gestalten

1,0

Rhythmisch- musikalische Erziehung

1,0

Technik und Design

1,0

Bewegung und Sport

4,0

Spiel

2,5

Gesamtstundenanzahl

20


Stundentafel der Volksschule
 

 Pflichtgegenstände

Schulstufen und Wochenstunden

1.Stufe 2.Stufe 3.Stufe 4.Stufe

Religion

2 2 2 2

Sachunterricht

3 3 3 3

Deutsch 

7 7 7 7

Mathematik

4 4 4 4

Musik

1 1 1 1

Kunst und Gestaltung

1 1 1 1

Technik und Design

1 1 2 2

Bewegung und Sport

3 3 2 2

 Verbindliche Übungen

Englisch

- - 1 1

Verkehrs und Mobilitätstraining

10 Jahresstunden

Gesamtstundenanzahl

22 22 23 23

 Mögliche Unverbindliche Übungen

Chorgesang

2 2 2 2

Spielmusik

1 1 1 1

Bewegung und Sport

2 2 2 2

Musikalisches Gestalten

2 2 2 2

Bildnerisches Gestalten

2 2 2 2

Interessen- und Begabungsförderung

2 2 2 2

Darstellendes Spiel

1 1 1 1

Gesunde Ernährung

1 1 2 2
Lehrplan für die Volksschule

Lehrplan für die Sonderschule


Der Lehrstoff der Volksschule ist nach Unterrichtsgegenständen gegliedert. Diese sind in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet. Damit ist der Lehrer/ die Lehrerin verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu bieten. Dem Wesen der Volksschule entspricht es allerdings, eine strenge Scheidung des Lehrstoffes nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht in der Volksschule womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht.

Notengebung

§14 Abs.1 - Für die Beurteilung der Leistungen gibt es folgende Noten: Sehr gut (1) Gut (2) Befriedigend (3) Genügend (4) Nicht genügend (5)

§14 Abs.2 - Mit ”Sehr gut” sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die Schüler:innen die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen.

§14 Abs.3 - Mit ”Gut” sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die Schüler:innen die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen.

§14 Abs.4 - Mit ”Befriedigend” sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die Schüler:innen die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllen; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.

§14 Abs.5 - Mit ”Genügend” sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die Schüler:innen die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllen.

§14 Abs.6 - Mit "Nicht genügend” sind Leistungen zu beurteilen, bei denen die Schüler:innen nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit ”Genügend” erfüllen. 

Peter Rosegger VS Trofaiach | Roseggergasse 18 | 8793 Trofaiach| Tel: +43(0)3847-2420 200 | E-Mail: vs.peter.rosegger@prvs-trofaiach.at